K A B
Katholische Arbeitnehmer Bewegung
St. Martinus Hagen a.T.W.
Das Cappuccino-Modell - Rentenmodell der KAB
Das Rentenmodell der KAB wird als "Cappuccino-Modell"
bezeichnet, weil es sich, wie ein Cappuccino, aus drei Elementen
zusammensetzt.
- Espresso = Sockelrente
- Aufgeschäumte Milch =
Arbeitnehmerpflichtversicherung
- Sahnehäubchen = Private Altersvorsorge
1. Stufe: Sockelrente - sichert das
Existenzminimum
- Pflichtversicherung für alle BürgerInnen,
die in der Bundesrepublik Deutschland leben und
einkommenssteuerpflichtig sind.
- Anspruchsberechtigt sind alle Personen ab
65 Jahre
- Die Anspruchshöhe beträgt das
Existenzminimum nach BSHG: zur Zeit 410,00
- Anspruchsaufbau vom 15. Bis 65. Lebensjahr
jährlich 2 %
- Finanzierung durch Beitrag in Höhe von 5,5
% von allen steuerpflichtigen Einkommen
unter Freistellung des Existenzminimums bis zu einer
Bemessungsgrenze
- Organisation Selbsverwaltung.
2. Stufe: Arbeitnehmerpflichtversicherung
- sichert ein sorgenfreies Alter
- Pflichtversicherung für alle
ArbeitnehmerInnen
- Leistungen beruhen auf Beiträgen
- Beitragszeiten sind Pflichtzeiten,
Erziehungs- und Pflegezeiten, Zeiten der Ausbildung und
Arbeitslosigkeit.
- Hinterbliebenenversorgung,
Erwerbsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsrente.
- Generelles Ehegatten-Rentensplitting
- Die Rentenhöhe zusammen aus Stufe 1 und 2
entspricht für den ideellen Durchschnittsrentner dem
heutigen Stand. (920,- )
- Beitragssatz 11,5 % vom Bruttolohn,
je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bis zu
einer Bemessungsgrenze zu zahlen.
- Beitrag sonderabzugsfähig.
- Bundeszuschuß für Familienleistungen.
3. Stufe: Private Altersvorsorge -
sichert den gewohnten Lebensstandart
- Staatlich gefördert, vermögenswirksam,
prämienbegünstigt, sonderabzugsfähig,
Direktversicherung.
- Betriebliche Altersvorsorge nach
Betriebsrentengesetz.
- Gruppenversicherung und tarifvertraglich.
Die Sockelrente schafft Solidarität
in der Gesellschaft:
- Alle Bürgerinnen und
Bürger zahlen 5,5 % von allen Einkünften.
- Rente gibt es nicht nur für Erwerbsarbeit.
- Männer und Frauen erhalten die gleiche
Rente.
Das Rentenmodell und die Beitragssätze wurden
von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
berechnet.